Finanzierungsgrundsätze & Anlagekriterien
Wir möchten bestimmte nicht nachhaltige Geschäftsfelder, Geschäftsgebaren oder Verwendungszwecke nicht unterstützen. Deshalb haben wir Negativkriterien definiert und stellen deren Überprüfung sicher. Negativkriterien dienen dem Ausschluss der Investition in bestimmte nicht nachhaltige Geschäftsfelder im Eigen- und Kreditgeschäft.
Negativkriterien Kreditgeschäft
Im Kreditgeschäft nehmen wir unsere Verantwortung für Nachhaltigkeit ernst. Daher prüfen wir alle Kreditanfragen nach einheitlichen Kriterien automatisiert auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte. Jede Kreditentscheidung erfolgt individuell und nach bestem Wissen unserer Berater. Bei Kreditentscheidungen werden soziale, ökologische und wirtschaftliche Faktoren sowie die persönlichen Hintergründe des direkten Kreditnehmers einbezogen.
Durch die Festlegung von Ausschlusskriterien für bestimmte Geschäftsfelder und -praktiken möchten wir sicherstellen, dass wir weder Unternehmen noch Neuinvestitionen finanzieren, die unserem Nachhaltigkeitsverständnis widersprechen.
Dabei ist uns bewusst, dass es weder für unsere Kunden noch für uns als Bank vollständig möglich ist, die Einhaltung aller von uns angestrebten Standards entlang der gesamten Lieferkette – insbesondere bei Vorproduzenten und Zulieferern – lückenlos zu überprüfen. Wir gehen jedoch davon aus, dass unsere Kunden im eigenen Interesse, insbesondere im Hinblick auf Reputationsrisiken, darauf achten, dass ihre Produzenten und Zulieferer die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten und ausschließlich mit entsprechend verantwortungsvoll agierenden Unternehmen zusammenarbeiten.
Wir schließen folgende Praktiken und Bereiche im Kreditgeschäft aus:
- Kontroverse Geschäftsfelder
Wir unterstützen keine kontroversen Rüstungsgüter. Dies bedeutet, wir finanzieren keine Unternehmen, die selbst direkt geächtete Waffen und Waffensysteme wie Antipersonenminen oder Streumunition herstellen. Zudem unterstützen wir durch unsere Kredite keine Unternehmen, welche eigenständig Kriegswaffen oder Rüstungsgüter in Nicht-EU- oder Nicht-NATO-Länder liefern. Zudem finanzieren wir in der Kreditvergabe unserer Firmenkunden keine kontroversen Formen des Bergbaus. Dazu zählen für uns der Abbau von Uran- und Thoriumerzen und der Erzbergbau (d.h. Eisenerzbergbau und NE-Metallerzbergbau).
- Kontroverse Wirtschaftspraktiken
Wir unterstützen keine Kunden, die unseres Wissens gegen gesetzliche Vorschriften oder anerkannte Verhaltensstandards verstoßen. Dazu gehören unter anderem Korruption (Annahme von Bestechungsgeldern sowie Bestechung Dritter), Erpressung, Bilanzmanipulation, Kartellbildung, Geldwäsche, Preisabsprachen, Terrorismusfinanzierung, Insiderhandel, massive Steuervermeidungspraktiken sowie Steuerhinterziehung.
- Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
Kunden, an die wir Kredite vergeben, dürfen nicht gegen international anerkannte Prinzipien im Bereich der Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen. Wir achten bei der Kreditvergabe nach bestem Gewissen auf die Einhaltung des UN Global Compact, der ILO Kernarbeitsnormen und weiterer international anerkannter Prinzipien der Menschen- und Arbeitsrechte. Damit vermeiden wir die Finanzierung von Zwangsarbeit, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (z.B. aufgrund von ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Beeinträchtigung und Familienstand), Kinderarbeit und unterstützen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.