Login OnlineBanking
Logo Freisinger Zukunftsdialog: Grafik weiß-grüne Weltkugel mit Blatt. Banner blau mit Text Für Morgen denken. Heute Handeln.

6. Freisinger Zukunftsdialog

Mit Fachwissen und Feingefühl:

Der Zukunftsdialog der Freisinger Bank gibt wertvolle Impulse zur Vorsorge

Beate Widmann - Referentin der Hospizgruppe Freising steht vor an die Wand projezierter Präsentation und spricht zum Publikum
Beate Widmann - Hospizgruppe Freising

Am 20. März 2025 fand in der Hauptstelle der Freisinger Bank die sechste Ausgabe der Veranstaltungsreihe „Freisinger Bank Zukunftsdialog“ statt. Beate Wiedmann von der Hospizgruppe Freising sprach vor zahlreichen Interessierten über wichtige Aspekte der persönlichen Vorsorge – darunter Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dabei vermittelte sie praktische Informationen und gab konkrete Handlungsempfehlungen für selbstbestimmte Entscheidungen.

Vorsorge für den Ernstfall – Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man nicht mehr selbst über wichtige Angelegenheiten entscheiden kann. Wer dann keine Regelung getroffen hat, überlässt Entscheidungen unter Umständen Fremden oder dem Gericht.

Der „Freisinger Bank Zukunftsdialog“ griff genau diese Thematik auf – und zeigte, wie man mit drei zentralen Dokumenten vorsorgen kann: der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung.

 

Beglaubigung oder Beurkundung – Was ist sinnvoll?

Je nach Inhalt und Verwendungszweck einer Vollmacht kann eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung notwendig sein:

  • Eine öffentliche Beglaubigung durch das Betreuungsamt ist für viele Behörden ausreichend und kostet rund 10 Euro.
  • Eine notarielle Beglaubigung bietet zusätzliche rechtliche Möglichkeiten – etwa bei Immobiliengeschäften – und liegt preislich zwischen 70 und 100 Euro.
  • Eine notarielle Beurkundung bietet die höchste rechtliche Sicherheit, da dabei auch die Geschäftsfähigkeit der ausstellenden Person geprüft wird. Sie ist vor allem bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlenswert.

 

Betreuungsverfügung – Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht eine geeignete Person. Mit einer Betreuungsverfügung kann man selbst festlegen, wer im Fall der Fälle als gesetzlicher Betreuer infrage kommt – oder auch, wer nicht.

Der bestellte Betreuer wird vom Gericht überwacht und übernimmt unter anderem die rechtliche Vertretung gegenüber Ärzten, Behörden oder Versicherungen. Besteht bereits eine Vorsorgevollmacht, wird meist keine gerichtliche Betreuung mehr benötigt.

 

Patientenverfügung – Den eigenen Willen klar festhalten

Mit einer Patientenverfügung können medizinische Maßnahmen für Situationen geregelt werden, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist – etwa bei schwerer Krankheit, im Sterbeprozess oder bei fortgeschrittener Demenz.

Damit sie rechtlich wirksam ist, muss die Verfügung schriftlich verfasst und eindeutig formuliert sein. Sie sollte möglichst konkret beschreiben, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. Empfehlenswert ist auch die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und die Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister.

Fazit: Jetzt vorsorgen – Für sich selbst und die Familie

Jeder volljährige, geschäftsfähige Mensch sollte sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge beschäftigen. Die wichtigsten Schritte:

  • Wünsche und Vorstellungen offen mit Angehörigen besprechen
  • Eine Vertrauensperson für die Vorsorgevollmacht auswählen
  • Klären, ob eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sinnvoll ist
  • Bestehende Dokumente regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren

Der „Freisinger Bank Zukunftsdialog“ zeigt: Eine gut durchdachte Vorsorge schafft nicht nur Sicherheit, sondern entlastet auch Familie und Freunde – und gibt das gute Gefühl, im Ernstfall alles geregelt zu haben.

Getty1466908169-Liste mit Punkten zur Vorsorge und Hand mit rotem Filzstift, die Kreuz bei Vorsorgevollmacht macht