Nachweispflicht bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro

Wichtiger Hinweis - gültig ab 8. August 2021

Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro sowie beim Ankauf von Sorten und Edelmetallen im Wert von mehr als 2.500 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.

Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 7 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung.