Mehr als nur Kunde sein, bestimmen Sie mit!

Werden Sie Vertreter der Freisinger Bank eG

Recht auf Mitbestimmung

In jeder Genossenschaft gilt ein demokratisches Grundrecht, das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht auf Mitbestimmung haben auch Mitglieder der Freisinger Bank eG Volksbank-Raiffeisenbank, denn sie sind als Teilhaber ihrer Bank gleichermaßen Miteigentümer.

Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der Freisinger Bank ihre Vertreter. Diese üben im Rahmen der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung der Bank die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Genossenschaft aus. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Freisinger Bank. Die Vertreterversammlung besteht aktuell aus 91Vertretern. Jede/jeder gewählte Vertreterin/Vertreter hat - unabhängig von der Anzahl ihrer/seiner Geschäftsanteile - eine Stimme und repräsentiert bei der Freisinger Bank 150 Mitglieder.

Rechte und Pflichten von Vertretern

  • Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
  • Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung von Satzungsänderungen

Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl können Sie auch in unserer Satzung nachlesen.

Vertreter-Nominierung

Allgemeines

Turnusmäßig findet die Wahl der Vertreter der Freisinger Bank alle vier Jahre statt. Daher suchen wir immer wieder engagierte Kandidaten aus dem Kreis unserer Mitglieder, die als Vertreter die Bankpolitik aktiv mitgestalten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen möchten.

Sobald wir turnusmäßig wieder neue Vertreter suchen, werden wir es hier bekannt geben. Für die nächsten Wahlen in 2023 ist die Kandidatensuche bereits beendet.

Nominierung

Alle Mitglieder können sich für das Amt des Vertreters nominieren lassen. Die nominierten Vertreter werden dann vom Wahlausschuss benachrichtigt. Danach beginnt die eigentliche Wahl durch die Mitglieder.

Haben Sie Interesse? Sprechen Sie einfach Ihren Berater an.