In jeder Genossenschaft gilt ein demokratisches Grundrecht, das Recht auf Mitbestimmung. Dieses Recht auf Mitbestimmung haben auch Mitglieder der Freisinger Bank eG Volksbank-Raiffeisenbank, denn sie sind als Teilhaber ihrer Bank gleichermaßen Miteigentümer.
Alle vier Jahre wählen die Mitglieder der Freisinger Bank ihre Vertreter. Diese üben im Rahmen der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung der Bank die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Genossenschaft aus. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Freisinger Bank. Die Vertreterversammlung besteht aktuell aus 91Vertretern. Jede/jeder gewählte Vertreterin/Vertreter hat - unabhängig von der Anzahl ihrer/seiner Geschäftsanteile - eine Stimme und repräsentiert bei der Freisinger Bank 150 Mitglieder.